Verfassung von Hayti, 1805

Jacques Dessalines: Constitution d’Haïti. 20 mai 1805.
Mit freundlicher Genehmigung der Bibliothèque nationale de France

In der Verfassung des neu gegründeten „Kaiserreich Hayti“ wurde die Sklaverei „für immer abgeschafft“ (Art. 2). Zugleich wurde festgelegt, dass nur „Schwarze“ zum Staatsvolk Haitis gehören. “Schwarz“ bezeichnet hier ein politisches Konzept. So konnten die polnischen Söldner, die bei den Kämpfen übergelaufen waren, oder auch deutsche Siedler:innen zu Staatsbürger:innen werden. Sie galten als „Schwarz“.

„Art. 12: Kein Weißer, welcher Nation auch immer, soll mit dem Titel eines Herrn oder Besitzers seinen Fuß auf dieses Territorium setzen; auch soll er in Zukunft keinerlei Besitz darin erwerben.
Art. 13: Der vorangegangene Artikel kann nicht im Geringsten weiße Frauen betreffen, die von der Regierung eingebürgert wurden – auch nicht Kinder, die bereits geboren sind oder die von den genannten Frauen künftig geboren werden. Die von der Regierung eingebürgerten Deutschen und Polen sind ebenfalls von der Verfügung dieses Artikels eingeschlossen.“